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AGB

 

 

 

 

 

1. GRUNDVORAUSSETZUNGEN

Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten

wird im Fahrzeug trotzdem geraucht, trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung/Geruchsbeseitigung.

Der Mieter muss im Besitze eines gültigen Schweizer Führerscheins für das entsprechende
Fahrzeug und mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Reservation durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

 

3. Grundversicherung

Im Mietvertrag der Firma Miet Express ist eine Vollkaskoversicherung enthalten. Haftpflicht und Kasko Selbstbehalt ist CHF 1000.- pro Schadenfall (diese beinhaltet Schäden an anderen Gegenständen und Fahrzeugen und am gemieteten Fahrzeug). In der Versicherung sind Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters nicht gedeckt. Bitte beachten: Das Befahren von Rennstrecken, Abschlepp-/ und Prüfungsfahrten (ohne Erlaubnis von unserer Seite her), sowie das Weitervermieten an Drittpersonen ist nicht gestattet. Mechanische Schäden oder Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Unterboden, Autoschlüssel, Felgen, Aufbauten die durch unvorsichtige bzw. unsachgemässe Benützung oder Nichtbeachtung der Gesamthöhe verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Der Pannendienst ist bei der Generali Versicherung abgedeckt. Der Mieter ist verpflichtet bei Unfällen sich umgehend bei Miet Express zu melden. Der Mieter haftet vollumfänglich für allfällige Rechtsnachteile (Regress von Versicherung, Fahrlässigkeit, etc.). Für Umkosten, die mit Miet Express nicht besprochen wurden, haftet der Mieter vollumfänglich.

 

4.Selbstbehalt

– Selbstbehalt Haftpflichtversicherung pro Schadenfall CHF 1’000

– Selbstbehalt Kaskoversicherung pro – Schadenfall CHF 1’000

– Fahrzeugdiebstahl CHF 1000.-    

Zusätzlicher Selbstbehalt für Junglenker (unter 26 Jahren) CHF 1’000.-

Gegen einen Aufpreis von CHF 200.- kann jedoch der Selbstbehalt pro Schadenfall reduziert werden.

Im Übrigen haftet der Mieter für jegliche Bussen, die während der Mietdauer entstanden sind. Bei einem Schadensfall ist der entsprechende Selbstbehalt bei der Fahrzeugübergabe sofort zu bezahlen.

 

5. Reservationsannullation
Reservationen können bis 48 (achtundvierzig) Stunden vor der Fahrzeugübernahme kostenlos annulliert werden. Reservationsannullation wird nur schriftlich per E-Mail oder per SMS akzeptiert. Die telefonischen Stornierungen sind nicht möglich. Bei einer fehlenden oder verspäteten Annullation werden sämtliche Kosten fällig.

6. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, Bar und TWINT.
Als Mietpreis gilt der beim Vertragsabschluss vereinbarte Tarif für die Fahrzeugmiete inkl. Mietzubehör, Zustellungs- und Abholservice, Freikilometer, Zusatzkilometer und Mietverlängerung.
Der Preis für die Fahrzeugmiete, Zustellungsservice, und Mietzubehör ist bei der Fahrzeugübergabe zu bezahlen. Der Preis für die Zusatzkilometer, Mietverlängerung und Abholservice ist bei der Fahrzeugrückgabe zu bezahlen. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

 

7. Fahrzeugübergabe
Der Kunde muss vor Übergabe des Fahrzeuges einen gültigen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vorlegen können.
Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung, wenn das Fahrzeug wegen Panne, Unfall oder verspäteter Rückgabe nicht zur Verfügung steht.
Vor Antritt der Fahrt hat sich der Kunde gemäss Strassenverkehrsgesetz zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand befindet. Liegen Mängel vor oder sind Unterhalts arbeiten vorzunehmen, müssen diese dem Vermieter umgehend gemeldet werden. Bei Mängeln, die die Fahrt verhindern, ist das weitere Vorgehen mit dem Vermieter abzusprechen.
Das Fahrzeug wird dem Kunden vollgetankt übergeben. Der Kunde hat sich vom Kilometerstand, dem Tankstand und der Vollständigkeit von Fahrzeugausrüstung und Mietzubehör zu überzeugen und dem Vermieter allfällige Differenzen vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche für die Abwicklung des Vertrages und die Nutzung des Fahrzeuges erforderliche Auskünfte (insbesondere Bonitäts- und Führerausweisprüfung) beim Kunden oder bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Der Vermieter kann eine Mietkaution für den möglichen Fall der Beschädigung bzw. des Diebstahls des Fahrzeuges, der Fahrzeugausrüstung oder des Mietzubehörs verlangen. Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die Kaution wird dem Kunden bei der Fahrzeugrückgabe rückvergütet bzw. im Fall der Beschädigung oder des Diebstahls verrechnet.

 

8. Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug sowie sämtliche Ausrüstung und Mietzubehör muss spätestens am Ende der Reservationszeit betriebsbereit, vollgetankt und vollständig zurückgebracht werden. Ist eine fristgerechte Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter vor Ende der Reservationszeit telefonisch zu informieren. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird zusätzlich zu den mehr Stunden/Tagen eine Gebühr verrechnet. Das Fahrzeug ist in sauberen Zustand zurückzubringen. Zusätzlicher Reinigungsaufwand wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

9. Treibstoff

Der Treibstoff (Diesel) geht zu Lasten des Mieters. Wird durch den Mieter falscher Treibstoff getankt, muss der Mieter den gesamten Schaden, der dabei entsteht tragen.

 

10. Haftung

Die Firma Miet Express  haftet nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige Mitfahrer. Wird das Mietauto ausserhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, so haftet der Mieter bis die Miet Express  es entgegengenommen hat! Das Mietauto muss so abgestellt werden, dass kein fremdes Fahrzeug blockiert wird. Für Umtriebe haftet der Mieter. Der Mieter haftet für selbst verursachte Defekte am Mietauto (z.B. Überladen, Kupplung, Reifen etc.). Wählt der Mieter einen anderen Pannendienst als den der Generali Versicherung, so haftet der Kunde für die Kosten!

Bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung kann der Kunde im vollen Schadensumfang zur Rechenschaft gezogen werden. Die Schadenersatzpflicht des Kunde umfasst neben dem tatsächlichen Schaden auch die Folgekosten wie Fahrzeugwertverlust, Reparaturkosten, Transport, Versicherungsselbstbehalt, Bonusverlust, Regress und Ersatzfahrzeug, sowie die Kosten einer Bearbeitungsgebühr nach Aufwand.
Hat der Vermieter aufgrund der Motorfahrzeugversicherung oder aus anderen Gründen für ein vom Kunde verursachtes Schadensereignis einzustehen, bleibt der Rückgriff auf den Kunde im Umfang des Selbstbehaltes und dem Bonusverlust in jedem Falle vorbehalten.
Es wird keine Haftung übernommen für im Fahrzeug vergessene oder gestohlene Gegenstände.

 

11. Vertragsverlängerung

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Miet Express Unternehmen vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Dazu muss eine zusätzliche Depotleistung, welche die Kosten der verlängerten Mietdauer deckt, geleistet werden. Die Miet Express  kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern.

 

12. Umtriebs Entschädigung

Bussen ausserhalb der Schweiz CHF 30.00.- Parkbusse CHF 30.00.- Spezialreinigung nach Aufwand. Betreibung pro Schritt CHF 200.00.- Verzugszins 5 % ab Mietende.

 

13. Auslandfahrten
Für Auslandfahrten ist vorab die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, die Erlaubnis wird einzig in Ländern des Deckungsbereichs der Versicherung gestattet. Es ist die Pflicht des Kunden sich selbständig, um die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug und anderen Ausrüstungsgegenstände mitzuführen.

14. Verkehrsregelverletzungen

Die Polizei sowie private oder andere Institutionen meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln an den Vermieter. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Mieters mit, zusätzlich wird dem Mieter eine Gebühr nach Aufwand verrechnet.

Die Verfahrensführung mit allen Kosten folgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Mieter.

 

15. Pannen und Unfälle
Wird die Weiterfahrt und die Sicherheit der Insassen durch auftretende Defekte, Schäden oder andere Unregelmässigkeiten nicht beeinträchtigen so sind diese nach Rücksprache mit dem Vermieter durch den Kunden beheben zu lassen.
Bei gravierenden Pannen, welche für die Insassen gefährlich sind oder eine Weiterfahrt erschweren bzw. verunmöglichen, ist der Vermieter zu kontaktieren und das weitere Vorgehen wird mit dem Vermieter abgesprochen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung.
Leuchtet eine Kontrolllampe auf wie z.B. Ölstandkontrolllampe, ABS-Kontrolllampe oder anderen aufleuchtenden Warnlampen muss das Fahrzeug bei nächster Gelegenheit gestoppt werden, ferner ist der Vermieter für weitere Anweisungen zu kontaktieren.
Bei Unfällen sind stets die Verhaltensregeln gemäss Strassenverkehrsrecht zu beachten:
• Ruhe bewahren
• Anziehen der Sicherheitsweste, Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Pannendreieck)
• Verletzte bergen und erste Hilfe leisten
• Polizei und gegebenenfalls Rettungsdienst, Feuerwehr oder Rega einschalten (Notruf 112)
• Den Vermieter benachrichtigen.
Das europäisches Unfallprotokoll muss bei jedem Unfall oder Schadenfall ausgefüllt werden (Formular ist im Fahrzeug) das Protokoll ist sodann dem Vermieter zu überreichen.
Es ist dem Fahrer untersagt eine Schuldanerkennung zu unterschreiben, sie wird vom Vermieter weder anerkannt noch übernommen.
Reparaturaufträge dürfen einzig durch den Vermieter erteilt werden. Es ist nicht gestattet, einen Schaden am Fahrzeug ohne Erlaubnis vom Vermieter reparieren zu lassen.
Ein Pannendienst darf ausschliesslich durch den Vermieter aufgeboten werden.

 

16. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

17. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Standort des Mietfahrzeuges per GPS zu orten

 

18. Recht und Gerichtsstand

Auf den Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist Solothurn.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt, falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Miet Express Team

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